Der Rechtsstaat ist eine Ordnung, die nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, sondern auf der Stärke und der Unabhängigkeit des Rechts.
J. Gauck
Der Rechtsstaat ist eine Ordnung, die nicht auf dem Recht des Stärkeren basiert, sondern auf der Stärke und der Unabhängigkeit des Rechts.
J. Gauck